Feuerschaden durch Lithium-Ionen Akku: Ursachen, Prävention und sichere Lagerung
- ISB-Hahn GmbH
- 22. Mai
- 7 Min. Lesezeit
Lithium-Ionen-Akkus sind aus dem Alltag kaum noch wegzudenken. Sie befinden sich in Smartphones, Laptops, Tablets, E-Bikes, Akku-Staubsaugern, Werkzeugen, Gartengeräten, Spielzeugen, Powerbanks und vielen weiteren Geräten. In vielen Haushalten befinden sich heute nicht nur ein oder zwei Akkus, sondern schnell zehn, zwanzig oder mehr Akkus unterschiedlicher Größe und Leistung.
Gerade diese Selbstverständlichkeit führt dazu, dass das Risiko häufig unterschätzt wird. Ein einzelner Akku kann bei einem technischen Defekt, einer Beschädigung oder einem ungeeigneten Ladevorgang ausreichen, um einen erheblichen Brandschaden auszulösen. Die DGUV weist darauf hin, dass es bei Lithium-Ionen-Batterien unter anderem durch Qualitätsmängel, unsachgemäßen Umgang, ungeeignete Ladeinfrastruktur oder ein mangelhaftes Batteriemanagementsystem zu Brandereignissen kommen kann.
Als Sachverständige für Brand- und Gebäudeschäden sehen wir regelmäßig, welche Folgen solche Ereignisse haben können: Rußkontamination, Rauchgaskondensate, thermische Schäden, beschädigte Gebäudetechnik, Nutzungsausfälle und erhebliche Sanierungskosten.

Nahaufnahme eines beschädigten Lithium-Ionen Akkus
Ein Schadenfall aus der Praxis
In einem von uns begleiteten Schadenfall kam es in einem Wohnhaus zu einem zunächst unbemerkten Brand in der Heizungs- und Waschküche. Während eines Ladevorgangs entzündete sich ein Akku. Der Brand entwickelte sich in einem besonders kritischen Bereich des Gebäudes: In demselben Raum befanden sich auch die Heizungsanlage sowie ein Heizöltank mit einem Fassungsvermögen von rund 5.000 Litern.
Glücklicherweise waren die Bewohner zum Zeitpunkt des Ereignisses zu Hause. Sie bemerkten die Rauchentwicklung frühzeitig und alarmierten die Feuerwehr. Dadurch konnte eine weitere Brandausbreitung verhindert werden. Personen kamen nicht zu Schaden.
Trotz dieses glücklichen Ausgangs entstand ein erheblicher Sachschaden von rund 50.000 Euro. Die Heizungsanlage war nicht mehr funktionsfähig, mehrere Räume waren vorübergehend nicht nutzbar, und neben dem eigentlichen Brandschaden kamen organisatorische Belastungen, Sanierungsaufwand, Nutzungseinschränkungen und erheblicher persönlicher Stress hinzu.
Der Fall zeigt deutlich: Ein Akkubrand ist nicht nur ein technisches Randthema. Er kann innerhalb kurzer Zeit die Gebäudetechnik, die Wohnnutzung und die Sicherheit der Bewohner betreffen.
Warum Lithium-Ionen Akkus Brände verursachen können
Lithium-Ionen-Akkus speichern eine hohe Energiemenge auf kleinem Raum. Wird eine Zelle beschädigt, überladen, tiefentladen, überhitzt oder liegt ein innerer Defekt vor, kann es zu einem sogenannten thermischen Durchgehen kommen. Dabei erhitzt sich die Zelle stark und kann Rauch, Flammen, heiße Partikel oder brennbare Gase freisetzen.
Typische Auslöser oder begünstigende Faktoren sind:
Mechanische Beschädigung durch Stürze oder Quetschungen
Elektrische Fehlbelastungen durch ungeeignete Ladegeräte, Überladung, Tiefentladung oder Kurzschluss
Thermische Belastungen durch Hitze, direkte Sonneneinstrahlung oder Lagerung in der Nähe von Wärmequellen.
Feuchtigkeit, verschmutzte Kontakte oder beschädigte Gehäuse.
Alterung, Produktionsfehler oder mangelhafte Schutzschaltungen
Die BG BAU weist darauf hin, dass Lithium-Ionen-Batterien bei ordnungsgemäßer Verwendung als sicher gelten, bei Beschädigung, Kurzschluss oder Tiefentladung jedoch Brand- und Explosionsrisiken bestehen können.
Das unterschätzte Risiko: Wie viele Akkus befinden sich im Haushalt?
Viele Menschen denken bei Lithium-Ionen-Akkus zuerst an E-Bikes oder Smartphones. Tatsächlich ist die Anzahl der Akkus in einem durchschnittlichen Haushalt oft deutlich höher.
Typische Beispiele sind:
Smartphones und Tablets.
Laptops und Powerbanks.
Akku-Staubsauger.
Akkuschrauber und Elektrowerkzeuge.
Rasenmäher, Heckenscheren, Laubbläser und andere Gartengeräte.
E-Bikes, E-Scooter oder Hoverboards.
Spielzeuge, Modellbaugeräte und Drohnen.
Bluetooth-Lautsprecher, Kopfhörer und Kameras.
Elektrische Zahnbürsten, Rasierer und Haushaltsgeräte.
Damit entsteht in vielen Haushalten eine Vielzahl einzelner Energiespeicher. Jeder einzelne Akku ist bei sachgemäßer Nutzung in der Regel unproblematisch. Kritisch wird es jedoch, wenn mehrere Akkus wahllos in Schubladen, Schränken, Kellerräumen, Garagen, Heizungsräumen oder Hauswirtschaftsräumen gelagert oder geladen werden.
Besonders ungünstig sind Lager- und Ladeorte mit brennbaren Materialien, schlechter Belüftung, hoher Umgebungstemperatur oder unmittelbarer Nähe zu wichtiger Gebäudetechnik.
Besonders kritische Orte für Lagerung und Laden
Aus sachverständiger Sicht sollten Akkus möglichst nicht an Orten geladen oder gelagert werden, an denen ein Brand sehr schnell zu einem erheblichen Gebäudeschaden führen kann.
Problematisch sind insbesondere:
Heizungsräume.
Waschküchen mit Textilien, Reinigungsmitteln oder Kunststoffbehältern.
Garagen mit Kraftstoffen, Reifen, Farben, Kartonagen oder Gartengeräten.
Abstellräume mit hoher Brandlast.
Schränke ohne Luftzirkulation.
Flucht- und Rettungswege.
Treppenräume.
Räume mit zentraler Gebäudetechnik.
Gerade Heizungsräume sind kritisch, weil dort häufig technische Anlagen, Leitungen, Brennstoffe oder andere empfindliche Installationen vorhanden sind. Kommt es dort zu einem Brandereignis, kann auch bei begrenzter Brandausbreitung ein erheblicher Folgeschaden entstehen.
Sicheres Laden von Lithium-Ionen-Akkus
Viele Schadenereignisse entstehen während des Ladevorgangs. Deshalb sollte der Ladeort bewusst gewählt werden.
Empfehlenswert ist:
Nur Original-Ladegeräte oder vom Hersteller freigegebene Ladegeräte verwenden.
Akkus nicht unbeaufsichtigt über Nacht laden.
Akkus nicht auf brennbaren Unterlagen laden, also nicht auf Sofa, Bett, Teppich, Papier, Karton oder Textilien.
Beim Laden Abstand zu brennbaren Materialien halten.
Ladegeräte nicht abdecken und für Luftzirkulation sorgen.
Beschädigte oder auffällig warme Akkus nicht weiterladen.
Akkus nach Abschluss des Ladevorgangs vom Ladegerät trennen.
Möglichst in einem Bereich laden, in dem ein Rauchwarnmelder vorhanden ist.
Die SVLFG empfiehlt unter anderem, beim Laden und Lagern die Herstellerangaben zu beachten, Original-Ladegeräte zu verwenden, Ladegeräte nicht abzudecken und Luftzirkulation zu ermöglichen.
Richtige Lagerung von Lithium-Ionen-Akkus
Akkus sollten grundsätzlich kühl, trocken, geschützt und getrennt von brennbaren Materialien gelagert werden. Hohe Temperaturen, direkte Sonneneinstrahlung, Feuchtigkeit und mechanische Belastungen sollten vermieden werden.
Für die Lagerung gelten folgende Grundregeln:
Akkus nicht lose in Schubladen mit Metallteilen lagern.
Kontakte gegen Kurzschluss sichern, insbesondere bei Einzelakkus oder Wechselakkus.
Akkus nicht in direkter Nähe zu Papier, Karton, Textilien, Holz, Reinigungsmitteln oder brennbaren Flüssigkeiten lagern.
Keine beschädigten, aufgeblähten, verformten oder ungewöhnlich riechenden Akkus weiterverwenden.
Defekte Akkus gesondert und brandsicher aufbewahren, bis sie fachgerecht entsorgt werden.
Akkus nicht dauerhaft vollständig geladen oder vollständig entladen lagern, sondern nach Herstellerangaben.
Für Betriebe und gewerbliche Nutzungen ist zusätzlich eine Gefährdungsbeurteilung erforderlich. Die VBG weist darauf hin, dass vor dem Umgang mit Lithium-Ionen-Akkus eine Gefährdungsbeurteilung für die jeweilige Arbeits- und Produktionsstätte durchgeführt werden muss, um Brandentstehung sowie Brand- und Rauchausbreitung zu minimieren.
Welche Aufbewahrungsboxen sind fachgerecht?
Der Begriff „feuerfeste Akkubox“ wird im Handel häufig sehr allgemein verwendet. Nicht jede Tasche, Box oder Metallkiste bietet automatisch einen ausreichenden Schutz. Entscheidend ist, welchen Zweck die Aufbewahrung erfüllen soll: einfache Separierung, brandschutztechnische Begrenzung, sichere Lagerung beschädigter Akkus oder geschütztes Laden.
Für Privathaushalte sollte eine geeignete Aufbewahrungslösung mindestens folgende Anforderungen erfüllen:
Sie sollte aus nicht brennbaren oder schwer entflammbaren Materialien bestehen.
Sie sollte eine thermische Belastung zumindest zeitlich begrenzen können.
Sie sollte verhindern, dass ein brennender Akku unmittelbar umliegende Materialien entzündet.
Sie sollte keine zusätzlichen brennbaren Innenauskleidungen besitzen.
Sie sollte so beschaffen sein, dass Akkus nicht lose gegeneinanderschlagen oder Kontakte kurzgeschlossen werden.
Sie sollte an einem geeigneten Ort stehen, also nicht in einem Schrank voller brennbarer Gegenstände.
Sie sollte nicht luftdicht im Sinne eines unkontrollierten Druckaufbaus verschlossen sein, sofern sie nicht ausdrücklich für Lithium-Ionen-Akkus geprüft und vorgesehen ist.
Wichtig ist: Eine einfache Kunststoffbox ist keine geeignete Brandschutzbox. Auch eine beliebige Blechkiste kann problematisch sein, wenn sie im Brandfall Druck aufbaut oder keine geeignete Entlastung besitzt. Für Lithium-Ionen-Akkus sollten daher nur Behälter verwendet werden, die ausdrücklich für die Lagerung oder das Laden von Lithium-Ionen-Akkus vorgesehen sind.
Unterschied zwischen Aufbewahrungsbox, Transportbox und Sicherheitsschrank
Man sollte zwischen verschiedenen Schutzlösungen unterscheiden.
Eine einfache Akkutasche oder kleine Brandschutzbox kann für einzelne kleinere Akkus im Privathaushalt eine zusätzliche Schutzmaßnahme sein. Sie ersetzt aber keine sichere Lagerung und kein umsichtiges Ladeverhalten.
Eine geprüfte Transport- oder Sicherheitsbox ist vor allem für beschädigte, auffällige oder zu entsorgende Akkus relevant. Hier geht es darum, einen kritischen Akku vorübergehend sicher zu separieren.
Ein Sicherheitsschrank oder Akkuladeschrank ist insbesondere bei mehreren Akkus, größeren Akkus oder gewerblicher Nutzung sinnvoll. Solche Schränke sollten für Lithium-Ionen-Akkus vorgesehen sein und je nach Nutzung über Feuerwiderstand, Rauchdichtigkeit, technische Lüftung, Rauchdetektion, Temperaturüberwachung, getrennte Ladeebenen, Steckdosenleisten mit Schutztechnik und gegebenenfalls Alarmweiterleitung verfügen.
Die DGUV Information 205-041 behandelt den Brandschutz beim Umgang mit Lithium-Ionen-Batterien und gibt Hinweise, wie Unternehmen Brände verhüten können. Für den betrieblichen Bereich ist daher nicht irgendeine Box entscheidend, sondern ein auf Menge, Akkutyp, Ladeverhalten und Brandlast abgestimmtes Schutzkonzept.
Worauf sollte man beim Kauf einer Akkubox achten?
Für Privathaushalte und kleinere Anwendungen sind folgende Kriterien sinnvoll:
Die Box oder Tasche sollte ausdrücklich für Lithium-Ionen-Akkus geeignet sein.
Die Größe muss zum Akku passen, ohne dass der Akku gequetscht wird.
Die Kontakte sollten gegen Kurzschluss geschützt werden können.
Die Box sollte auf einem nicht brennbaren Untergrund stehen.
Die Box sollte nicht in unmittelbarer Nähe zu Heizungsanlagen, Öltanks, brennbaren Stoffen oder Fluchtwegen platziert werden.
Bei Ladeboxen sollte der Hersteller ausdrücklich angeben, dass die Box für Ladevorgänge geeignet ist.
Bei größeren Akkus, etwa E-Bike-Akkus oder Werkzeugakkus, sollte geprüft werden, ob eine einfache Tasche überhaupt ausreichend ist oder ob ein geeigneter Ladeschrank sinnvoller wäre.
Für Betriebe, Werkstätten, Hausmeisterdienste, Hausverwaltungen oder Unternehmen mit mehreren Akkuwerkzeugen ist eine professionelle Lösung regelmäßig vorzugswürdig. Dazu gehören Akkusicherheitsschränke oder Akkuladeschränke, die speziell für Lithium-Ionen-Akkus entwickelt wurden.
Besonders wichtig: Defekte Akkus gesondert behandeln
Beschädigte, verformte, aufgeblähte, ungewöhnlich heiße oder auffällig riechende Akkus sollten nicht mehr geladen oder verwendet werden. Sie sollten auch nicht einfach in der Wohnung, im Keller oder in der Garage liegen bleiben.
Die BG ETEM weist darauf hin, dass defekte, beschädigte oder nicht sicher beurteilbare Lithium-Ionen-Batterien in geeigneten zugelassenen Sicherheitsbehältern gelagert werden sollten.
Aus praktischer Sicht bedeutet das: Ein auffälliger Akku sollte separiert, von brennbaren Materialien entfernt und fachgerecht entsorgt werden. Keinesfalls sollte er in den Hausmüll gegeben werden.
Quelle: DGUV Information 205-041: Brandschutz beim Umgang mit Lithium-Ionen-Batterien — medien.bgetem.de - BG ETEM Medienportal
Entsorgung alter oder beschädigter Akkus
Alte oder defekte Akkus gehören nicht in den Hausmüll. Sie müssen über geeignete Sammelstellen, den Handel oder kommunale Entsorgungsstellen abgegeben werden. Bei beschädigten Akkus sollte die Sammelstelle vorab informiert werden, damit der Akku sicher angenommen und gelagert werden kann.
Bis zur Entsorgung sollte der Akku nicht in der Nähe brennbarer Materialien gelagert werden. Kontakte sollten gegen Kurzschluss gesichert werden.
Aus Sicht des Sachverständigen
Bei einem Brand durch einen Lithium-Ionen-Akku ist nicht nur die unmittelbare Brandstelle relevant. Häufig entstehen Folgeschäden durch Rauch, Ruß, Brandgase, Löschwasser und Geruchsbelastung. Auch technische Anlagen, Leitungen, Heizungsanlagen, Elektroinstallationen, Hausrat und angrenzende Räume können betroffen sein.
Gerade bei Bränden in Heizungsräumen, Waschküchen, Garagen oder Kellern können auch begrenzte Brandereignisse erhebliche Folgen haben. Der oben beschriebene Schadenfall mit rund 50.000 Euro Sachschaden zeigt dies deutlich.
Fazit
Lithium-Ionen-Akkus sind bei sachgemäßer Verwendung sicher und aus dem Alltag nicht mehr wegzudenken. Das Risiko entsteht vor allem dann, wenn Akkus beschädigt, falsch geladen, ungeeignet gelagert oder zusammen mit brennbaren Materialien aufbewahrt werden.
Die wichtigste Erkenntnis lautet: Man sollte nicht nur auf den einzelnen Akku schauen, sondern auf die Gesamtsituation im Haushalt oder Betrieb. Wie viele Akkus sind vorhanden? Wo werden sie geladen? Wo werden sie gelagert? Welche brennbaren Materialien befinden sich in der Nähe? Gibt es Rauchwarnmelder? Gibt es eine geeignete Aufbewahrungsmöglichkeit?
Schon einfache Maßnahmen können das Risiko deutlich reduzieren: geeignete Ladegeräte verwenden, Akkus nicht unbeaufsichtigt laden, Abstand zu brennbaren Materialien halten, beschädigte Akkus aussortieren und für größere oder mehrere Akkus geeignete Aufbewahrungsboxen, Sicherheitsbehälter oder Ladeschränke verwenden.
Der geschilderte Schadenfall zeigt: Es muss nicht immer zu Personenschäden kommen, damit ein Akkubrand gravierende Folgen hat. Auch ein rechtzeitig entdeckter Brand kann hohe Sachschäden, Nutzungsausfälle und erhebliche Belastungen für die Betroffenen verursachen.
Wer wissen möchte, ob die Lagerung und das Laden von Akkus im eigenen Gebäude, Betrieb oder Verwaltungsobjekt ausreichend sicher organisiert ist, sollte die Situation fachlich prüfen lassen. Gerade bei mehreren Akkus, E-Bikes, Werkzeugakkus oder gewerblich genutzten Geräten kann eine vorbeugende Bewertung helfen, Risiken frühzeitig zu erkennen und Schäden zu vermeiden.

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